Bestimmte Fragen zur medizinischen Intensivpflege tauchen immer wieder auf. Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengestellt und geben fachkundige Antwort.
Die Intensivpflege ist eine spezialisierte Pflege für besonders pflegebedürftige Menschen. Bewohner in Intensivpflege müssen rund um die Uhr versorgt und gepflegt werden. Diese Pflege übernehmen hoch qualifizierte Pflegekräfte.
Wenn die Intensivpflege medizinisch notwendig ist, werden die Kosten für die Behandlungspflege von der Pflege- und Krankenkasse gezahlt. Der Eigenanteil für die stationäre Intensivpflege liegt bei 10 Prozent der Pflegekosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. In der häuslichen Intensivpflege werden die Kosten für die Grundpflege über die Pflegesachleistungen finanziert.
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In Intensivpflege-Wohngemeinschaften wohnen pflegebedürftige Menschen zusammen, die auf eine besonders umfangreiche Pflege angewiesen sind und beispielsweise auf künstliche Beatmung angewiesen sind. Die Wohnung ist barrierefrei gestaltet und an die speziellen Anforderungen der Beatmungspatienten angepasst. Hochqualifizierte Pflegekräfte betreuen und versorgen die Bewohner Tag und Nacht.
Nein, auch ohne Pflegegrad kann Intensivpflege in Anspruch genommen werden. Allerdings lohnt sich die Beantragung eines Pflegegrades gerade dann, wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich auch nach dem Krankenhausaufenthalt weiter bestehen bleibt.
Weaning ist das englische Wort für Beatmungsentwöhnung. Nachdem ein Patient länger auf ein Beatmungsgerät angewiesen war, muss die Lunge erst neu trainiert werden, um eine selbstständige Atmung sicherzustellen. Beim Weaning wird dieser Prozess vom ersten bis zum letzten Moment von einer Fachkraft überwacht.
Wenn Patienten dauerhaft beatmet werden müssen, benötigen sie eine spezielle Form der Intensivpflege: die Beatmungspflege. Hier werden Sie rund um die Uhr an ein Beatmungsgerät (Respirator) angeschlossen und erhalten Sauerstoff. Für die Beatmungspflege zu Hause gibt es die Heimbeatmung. Außerdem gibt es Beatmungs-Wohngemeinschaften, in denen mehrere Beatmungspatienten gemeinsam wohnen.
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